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Monthly Archives: Juni 2020

Germeringer Sozialstiftung spendet für Aktion Schultüte

ABC Schützen, deren Eltern vom Existenzminimum wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II leben müssen, haben oft schwierige Bedingungen zum Schulstart. Die Erstausstattung kostet viel Geld: Schnell kommen 250.- € für das benötigte Schulmaterial wie Schulranzen, Hefte und Stifte, Turnsachen usw. zusammen. Trotz Schulstarterpaket und Anhebung der Regelsätze reichen die gesetzlichen Leistungen für den Schulstart bei Weitem nicht aus. Das Aktionsbündnis der Aktion Schultüte, bestehend aus der Johanniter Unfall-Hilfe e.V., dem Diakonischem Werk Fürstenfeldbruck e.V., dem Sozialdienst Germering e.V. und dem ISB e.V. engagiert sich daher seit 2008 für Einschulungskinder aus finanziell schwachen Familien. Im Jahr 2019 konnte so mit Spendengeldern 74 Familien mit 77 Einschulungskindern im Landkreis eine schnelle unbürokratische Hilfe zuteil werden. 78 Prozent dieser Familien waren im Arbeitslosengeld II-Bezug, knapp 42 Prozent der Familien waren alleinerziehend mit einem Elternteil.


Der Bitte des Aktionsbündnisses Aktion Schultüte um Spenden für das Schuljahr 2020/2021 entsprach dieser Tage die Germeringer Sozialstiftung, die die „Aktion Schultüte“ schon seit vielen Jahren unterstützt. Die Vorstandsmitglieder Eleanor Reis und Renate von Meyer (Foto li. u. re.) übergaben einen großzügigen Scheck in Höhe von 3.500 € an Sozialdienst-Geschäftsleiterin Sabine Brügel-Fritzen (Foto Mitte). „In Zeiten von Corona sind auch in Germering mehr Familien denn je auf diese Unterstützung angewiesen. Daher haben wir unsere Spende in diesem Jahr fast verdoppelt“, so Reis.

Ab September wird der Sozialdienst Germering wieder die Auszahlung für die Schulanfänger aus bedürftigen Familien übernehmen. „Gerade im Hinblick auf die Corona-Kontaktbeschränkungen müssen die Eltern unbedingt unter der Telefonnummer 089 84 48 45 einen Termin für die Auszahlung beim Sozialdienst vereinbaren,“ so Brügel-Fritzen. „Ein Tipp für die Eltern: Bitte denken Sie daran, nicht nur den Nachweis der Bedürftigkeit und die Materialliste der Schule sondern auch die Quittungen für Ihren Einkauf für den Einschulungsbedarf zur Auszahlung mitzubringen.“

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