Neben den Leistungen der Kranken- und Altenpflege sind oft auch Hilfen im Haushalt, insbesondere bei allein lebenden Menschen erforderlich. Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Hilfeleistungen bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens wie Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Waschen, Bügeln usw.
Dabei ist zu beachten, dass nur die Versorgung über SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung) diese Dienstleistung vorsieht und auch nur in begrenztem Umfang.
ANMELDUNG
Ingrid Neubauer
Leitung
Büro des Sozialdienstes
Tel: (089) 84 48 45
Gabi Firny
Stellv. Leitung
Büro des Sozialdienstes
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KOSTEN
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung der Kranken- und Pflegekassen abgerechnet.